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   OLG Karlsruhe, 03.06.2004 - 2 Ss 188/03   

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https://dejure.org/2004,2810
OLG Karlsruhe, 03.06.2004 - 2 Ss 188/03 (https://dejure.org/2004,2810)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.06.2004 - 2 Ss 188/03 (https://dejure.org/2004,2810)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 2 Ss 188/03 (https://dejure.org/2004,2810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverwertbarkeit von Geständnissen; Beweisverwertungsverbot bei Erkenntnissen aus Telefonüberwachung; Rechtsfolgen von vorgehaltenem Wissen durch einen Vernehmungsbeamten

  • Judicialis

    StPO § 100 a; ; StPO § 100 b Abs. 5

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer Telefonüberwachung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unzulässige Verwertung von Zufallserkenntnissen aus Telefonüberwachung

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2687
  • NStZ 2004, 643
  • StV 2004, 476
  • MMR 2005, 114
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2004 - 2 Ss 188/03
    Über die Unzulässigkeit der unmittelbaren Verwertung der Aufnahmen hinaus erstreckt sich das Beweisverwertungsverbot solcher Zufallserkenntnisse auch darauf, dass eine solche Aufnahme bei einer Vernehmung eines Beschuldigten nicht vorgehalten und eine durch den Vorhalt gewonnene Aussage nicht verwertet werden darf (BGHSt 27, 355; BGHSt 30, 317).

    Dies gilt auch dann, wenn der Beschuldigte vor der Vernehmung über sein Recht, nicht aussagen zu müssen, gemäß §§ 136 Abs. 1, 163a Abs. 4 StPO belehrt worden ist (BGHSt 27, 355).

    Nur dann, wenn der Beschuldigte bei einer solchen Vernehmung Umstände und Tatsachen erwähnt, die sich nicht aus dem Tonband ergeben und die deshalb aus diesem Grund auch nicht vorgehalten werden können, dürfen diese Aussagen im weiteren Verfahren benutzt werden (BGHSt 27, 355), denn in einem solchen Falle enthalten sie einen eigenen Erkenntnisvorgang und beruhen nicht auf einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses.

  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2004 - 2 Ss 188/03
    Über die Unzulässigkeit der unmittelbaren Verwertung der Aufnahmen hinaus erstreckt sich das Beweisverwertungsverbot solcher Zufallserkenntnisse auch darauf, dass eine solche Aufnahme bei einer Vernehmung eines Beschuldigten nicht vorgehalten und eine durch den Vorhalt gewonnene Aussage nicht verwertet werden darf (BGHSt 27, 355; BGHSt 30, 317).
  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2004 - 2 Ss 188/03
    Die Aufnahmen aus der gegen F. gerichteten Telefonüberwachung konnten wegen des Beweisverwertungsverbots des § 100b Abs. 5 StPO in der Hauptverhandlung gegen die Angeklagte nicht selbst als Beweismittel benutzt werden (BGH NStZ 1998, 426), da die ihr vorgeworfenen Straftaten nicht zu den sogenannten Katalogtaten des § 100a StPO gehören und auch nicht in einem engen Bezug zu einer Katalogtat stehen.
  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90

    Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2004 - 2 Ss 188/03
    Dass sie eine Abnehmerin des F. gewesen sein soll, bei dem die Voraussetzungen des § 100a Nr. 4 StPO vorgelegen hatten, reicht für die Annahme eines derartigen engen Bezuges nicht aus (BGH StV 1991, 208).
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Dagegen wird eine Fernwirkung regelmäßig auszuschließen sein, wenn die rechtsfehlerhaft gewonnene Erkenntnis nur den Anlass für den späteren Ermittlungsvorgang bildet, auf das dabei gewonnene Beweisergebnis aber keinen bestimmenden Einfluss mehr hat (BGHSt 27, 355, 358; OLG Köln NZV 2001, 137; OLG Karlsruhe NStZ 2004, 643; s. auch BVerfG a.a.O.).
  • VG Berlin, 13.05.2015 - 80 K 24.13

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Eine Aussage, die nach einer derartigen Vorhaltung einzig den Inhalt der abgehörten Telefongespräche bestätigt, kann, um § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht zu umgehen, nicht verwertet werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 Ss 188/03 -, juris Rn. 8 ff.).
  • FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 1174/06

    Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen und

    Zum Ganzen siehe OLG Karlsruhe Wistra 2004, 399 und BGH StV 2003, 425 .
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